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Studiengang Polizei

Der Studiengang Polizei beinhaltet die akademische Ausbildung zum gehobenen Dienst in den drei Dienstzweigen Kriminalpolizei, Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei. Alle Studierenden dieses Studiengangs sind Kommissaranwärter(innen). 

 

Das demokratisch legitimierte staatliche Gewaltmonopol gehört zu den großen politischen Errungenschaften in der politischen Geschichte Europas. Für viele Völker war es ein weiter Weg bis zu einem gesellschaftlich geregelten Umgang mit Macht und Gewalt. Da Polizeibeamte staatlich legitimierte Gewalt ausüben dürfen, haben sie eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und der Verfassung.

Nach dem achtmonatigen Grundstudium werden die Studierenden im Studiengang Polizei zunächst auf Widerruf verbeamtet. Unter anderem belegen sie während ihres Studiums ein einwöchiges Ethikseminar, bei dem sie ihr berufliches Selbstverständnis ausführlich reflektieren. Weitere Studieninhalte kann man den Modulübersichten für den Studiengang Polizei entnehmen. 

Ihre berufspraktischen Studienzeiten absolvieren die Kommissaranwärter(innen) bei verschiedenen Dienststellen der Polizei Hamburg. Für den Ausbildungsverlauf ist der Präsidialstab 5 verantwortlich. Ausbildungsleiter für diesen Studiengang ist Kriminaldirektor Martin Bähr. Die konkreten Kontaktdaten der Ausbildungsleiter sowie der Praxiskoordinatoren finden Sie im aktuellen Studienführer der Hochschule. Fragen zur Bewerbung beantworten Ihnen hingegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einstellungsstelle der Polizei Hamburg.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Hochschule der Polizei Hamburg Praxiskoordination Rainer Klement Braamkamp 3B 22297 Hamburg
Postanschrift Braamkamp 3B 22297 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 4286-68803 040 4286-68609 rainer.klement@hdp.hamburg.de